Der Kläger übt seine unternehmerische Tätigkeit als Vermieter von Wohnungen an Prostituierte selbständig in Form eines Einzelunternehmens aus. Weil die Gesamtumsätze im Kalenderjahr mehr als In seiner Umsatzsteuererklärung für das Streitjahr erklärte der Kläger lediglich steuerfreie Umsätze. Nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurden folgende Feststellungen getroffen:. Entgegen der Ansicht des Finanzamts erbringt der Kläger gegenüber den Mieterinnen keine weiteren Leistungen, die gegenüber der Nutzungsüberlassung prägend sind und deshalb zum Ausschluss der Steuerbefreiung führen. Unionsrechtlich befreit Art. I MwStSystRL die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Die Steuerfreiheit erstreckt sich dabei auch auf die Vermietung einzelner Räume. Ob eine Vermietungstätigkeit vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich aufgrund richtlinienkonformer Auslegung nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts, sondern nach dem Unionsrecht. Diese Voraussetzungen sind im Streitfall erfüllt. Der Kläger hat keine gegenüber einer Vermietung andersartige Leistung erbracht. Entgegen der Auffassung des Kurzfristige Vermietung An Prostituierte ist die Einräumung der Möglichkeit zur Ausübung der Prostitution nicht als wesentliche Leistung gegenüber den Mieterinnen anzusehen, die aus der Sicht der Leistungsempfänger im Vordergrund stehen. Zwar hat der BFH in zwei älteren Entscheidungen die Auffassung vertreten, die Überlassung von Räumen zur Ausübung der Prostitution in einem Bordell oder bordellähnlichen Betrieb sei eine steuerpflichtige Leistung. Die Ermöglichung der Prostitution war gegenüber der Vermietung als eigenständige Leistung anzusehen, weil sie u. Aus diesem Grunde führte bereits die organisierte räumliche Zusammenfassung der Prostituierten durch den Hausbesitzer zur Ablehnung eines Mietvertrages und zur Bejahung eines Vertrages besonderer Art. Dieser Rechtsansatz ist aber spätestens mit Erlass des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, überholt, weil die Ausübung der Prostitution seit dem 1. Auch das Merkmal der nicht nur kurzfristigen Überlassung von möblierten Räumlichkeiten führt für sich nicht zu einer Verneinung einer Vermietungsleistung i. Zwar kommt der Unterscheidung zwischen lang- und kurzfristiger Vermietung bei der Überlassung möblierter Zimmer eine wesentliche Bedeutung zu. Navigation Überspringen News Steuerrecht Zur kurzfristigen Vermietung von Räumlichkeiten an Prostituierte zu gewerblichen Zwecken Niedersächsisches FG Nach einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung wurden folgende Feststellungen getroffen: Die erklärten Kurzfristige Vermietung An Prostituierte des Klägers resultierten aus der wöchentlichen Vermietung von Wohnungen an Prostituierte. Der Kläger erklärte gegenüber dem Sonderprüfer, die Mietverträge würden lediglich mündlich geschlossen. Die Mieterinnen seien jeweils sonntags angereist und dann auch wieder abgereist. Jede Mieterin habe ein Zimmer in der Wohnung als Schlaf- und Arbeitszimmer genutzt; Wohnzimmer, Küche, Bad und Flur hätten alle Mieterin gemeinsam bewohnt. Der Kläger habe keine weiteren Leistungen gegenüber den Mieterinnen erbracht; diese hätten sich selbständig um die Reinigung der Wohnung und der Wäsche sowie um die Verpflegung gekümmert. Kontakte seien unter den Mieterinnen hergestellt worden, die sich dann bei ihm gemeldet hätten. Das FG gab der Kurzfristige Vermietung An Prostituierte statt. Die Revision zum BFH wurde nicht zugelassen. Linkhinweis: Der Volltext der Entscheidung ist in der Rechtsprechungsdatenbank der niedersächsischen Justiz veröffentlicht. Um direkt zum Volltext zu kommen, klicken Sie bitte hier.
Keine umsatzsteuerfreie Vermietung an Prostituierte bei weiteren Zusatzleistungen
Vermietung an Prostituierte: Umsatzsteuer | Steuern | Haufe Die Vermietung von Zimmern an Prostituierte ist umsatzsteuerpflichtig, wenn der Vermieter zusätzliche Leistungen an die Mieterinnen (z.B. Wer Zimmer an Prostituierte entgeltlich überlässt, vermietet keine "Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung" (sog. Hotelsteuer) und muss seine. Umsatzsteuersatz bei Zimmervermietung an ProstituierteDie Vermietung erfolgte üblicherweise für die Dauer einer Woche an jeweils eine Prostituierte, wobei nach den tatsächlichen Feststellungen des Finanzgerichts FG die Wohnungen in einer Art von "Rotationsverfahren" wiederkehrend überlassen worden sein sollen, ohne dass dazu Details festgestellt sind. Kundenbewertungen zur Deutschen Steuerberatungshotline Das sagen bisherige Anrufer:. Sowohl Flur als auch Eingangsbereich des Gebäudes waren videoüberwacht. Die Belege seien nicht kontiert worden. Ebenso wenig handele es sich um Beherbergungsleistungen i.
Vermietung von Räumen an Prostituierte
Der Tagespreis belief sich nach Art und Ausstattung des jeweiligen. Wer Zimmer an Prostituierte entgeltlich überlässt, vermietet keine "Wohn- und Schlafräume zur kurzfristigen Beherbergung" (sog. Die entgeltliche Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte ist keine umsatzsteuerfreie Vermietung, wenn zusätzliche Leistungen der. Hotelsteuer) und muss seine. Die Vermietung von Zimmern an Prostituierte ist umsatzsteuerpflichtig, wenn der Vermieter zusätzliche Leistungen an die Mieterinnen (z.B. Die Klägerin vermietete die Zimmer in dem Gebäude tage- und wochenweise an Prostituierte.Er hatte mit den Zeitungen ein festes Erscheinungsschema vereinbart. Die Prostituierten hatten dort ihre persönlichen Sachen und zum Teil eigene kleinere Möbel untergebracht. Urteil vom I MwStSystRL die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken. Zudem hat die Klägerin den Mieterinnen bereits bei Abschluss der Mietverträge unter den "Künstlernamen" Anonymität gewährt. Entscheidungsstichwort Thema Steuerbefreiung; Vermietungstätigkeit; Wohnraumüberlassung an Prostituierte zur Ausübung der Prostitution Leitsatz redaktionell Die Steuerbefreiung greift bei einer Vermietung an Prostituierte insbesondere dann nicht, Zur kurzzeitigen Überlassung von möblierten Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der Prostitution in einem sog. Diese bieten ihre Dienste über das Internet an. Weitere Produkte zum Thema:. Ob eine Vermietungstätigkeit vorliegt, richtet sich umsatzsteuerrechtlich aufgrund richtlinienkonformer Auslegung nicht nach den Vorschriften des nationalen Zivilrechts, sondern nach dem Unionsrecht. Ein passender Steuerberater wird Sie dann an Ihrem Wunschtermin beraten. Diese Voraussetzungen sind im Streitfall erfüllt. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z. Beklagter und Revisionskläger ist das FA Y. Daneben habe der Kläger mit der von ihm veranlassten Werbung wesentlich zum Geschäftsmodell der Prostituierten beigetragen. Da die jeweils für eine Woche überlassenen Wohnungen auch Wohn- und Schlafzwecken der Prostituierten dienten, habe anders als in der vom Bundesfinanzhof BFH mit Urteil vom Die Überlassungsverträge wurden mündlich und unbefristet abgeschlossen, die Miete betrug - jeweils je Tag - in X 70 DM und in Y 40 DM. Fastdocs Personalfragebögen. Neben der Überlassung des Wohnraums stellte der Vermieter lediglich Handtücher und Bettwäsche zur Verfügung. Die Klägerin schuldete aber gleichwohl Umsatzsteuer, weil sie gem. Entgegen der Ansicht des Finanzamts erbringt der Kläger gegenüber den Mieterinnen keine weiteren Leistungen, die gegenüber der Nutzungsüberlassung prägend sind und deshalb zum Ausschluss der Steuerbefreiung führen. Im Jahr war bei der Klägerin eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung für durchgeführt worden. Für weitere Fragen und Details Aktuell sind leider alle Steuerberater im Gespräch oder offline Sie haben aber die Möglichkeit, jetzt einen Termin zu vereinbaren. DATEV Meine Steuern. Auch das Merkmal der nicht nur kurzfristigen Überlassung von möblierten Räumlichkeiten führt für sich nicht zu einer Verneinung einer Vermietungsleistung i. EuGH-Urteile Goed Wonen vom Seite drucken. Das Finanzgericht Niedersachsen FG hat kürzlich entschieden, dass die entgeltliche Überlassung von Wohnräumen an Prostituierte zur Ausübung ihrer Dienstleistungen umsatzsteuerfrei ist. Unabhängig davon, ob sich diese Einordnung der Prostitution unter Berücksichtigung ihres gewandelten gesellschaftlichen Bildes noch halten lasse, unterhalte sie, die Klägerin, weder ein Bordell noch eine diesbezügliche "Organisation", sondern vermiete lediglich Zimmer. Werbung, Teilnahme am "Düsseldorfer Verfahren" und Videoüberwachung erbringt FG Münster, Urteil v. Im Unterschied zur Vermietung von Zimmern in einem Bordell wurden im vorliegenden Fall lediglich Schlaf- und Arbeitsräume vermietet.